Aus dem Nähkästchen – Kosten sparen durch Auslagerung

Der DSGVO eilt ihr vermeintlich kostenintensiver Ruf voraus.
Doch ist hier festzuhalten, dass eine Abwägung stattfinden muss.
Lassen wir die gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen einmal weg und berufen uns auf das ganz Wesentliche in der Kostenrechnung.
Es besteht die Möglichkeit, dass eine Mitarbeiter:in die Stellung als Datenschutzbeauftragter in der Praxis/ dem Unternehmen übernimmt. Und genau hier muss die Rechnung aufgemacht werden. Wird Datenschutz in-house übernommen fällt der/die Mitarbeiter für die entsprechenden Stunden, welche in der Woche oder im Monat für die Umsetzung der DSGVO aufgewendet werden müssen aus, ebenso muss die Zeit der Aus-und Weiterbildung gerechnet werden, zu der ein Mitarbeiter:in nicht der üblichen Kerntätigkeit zur Verfügung steht. Plus der Kostenfaktor, den eine solche Weiterbildung mit sich bringt.
Rechnen Sie diese Zeit und die entstehenden Kosten beziehungsweise den nanziellen Verlust, den der Ausfall einer ihrer Mitarbeiter hierfür mit sich bringt hoch, ist es unterm Strich nahezu immer kostengünstiger eine externe Berater:in für die DSGVO heranzuziehen.
Und hier sparen Sie bares Geld.